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Energieberatung Selm

Wohngebäude, Nichtwohngebäude(Gewerbe) / Baubegleitung, Energieaudit

Energieberatung

Energieberater Anfrage Selm

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Unser Büro bietet umfassende Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599 und GEG an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Fördermittelberatung und der energetischen Ertüchtigung Ihres Bestandsgebäudes: Wir unterstützen Sie gezielt bei der Beantragung von Fördermitteln von KfW und BAFA sowie bei lokalen Programmen.

Unsere Leistungen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Wir bieten umfassende Beratung, Planung und Begleitung – alles aus einer Hand! Profitieren Sie von unserer Expertise bei der Umsetzung und Förderung Ihrer Projekte.

Bundesministerium für Gesundheit
Beratung und Förderplanung
  • Fördermittelberatung: Wir prüfen Zuschüsse und Kredite (z. B. KfW, BAFA).
  • KfW/BAFA-Anträge: Unterstützung bei der Antragstellung.
  • Sanierungsfahrplan (iSFP): Ihr Leitfaden zur energetischen Modernisierung.
Bundesministerium für Gesundheit
Umsetzung und Baubegleitung
  • Baubegleitung: Qualitätskontrolle und Koordination während der Sanierung.
  • Heizlastberechnung: Effiziente Planung Ihrer Wärmeversorgung.
  • Energieeffizienzberatung: Optimierung geplanter Maßnahmen vor Ort.
KFW Förderung

Nachweise und Optimierung

  • Energieausweise: Rechtssicherer Nachweis über die Energieeffizienz.
  • Wärmebrückenberechnung: Minimierung von Energieverlusten.
  • Langfristige Förderbegleitung: Nachweise und Dokumentationen für Förderungen.

Was können wir für Sie tun?

Ihr Ansprechpartner – Dennis Fleischmann
Dennis Fleischmann
Energieberatung in Selm
Telefonkontakt:
  • Unser Versprechen
  • Persönliche & individuelle Beratung
  • Zuverlässig
  • Staatlich Zertifizierte Energieberater
  • KfW & BAFA Anträge für Selm und Umgebung
  • Schnelle Terminvereinbarung
  • Zuschuss & Förderberatung
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Öffnungszeiten für Selm
Montag – Freitag
08:00 Uhr – 20:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr – 15:00 Uhr

Unsere Leistungen im Überblick

Wir bieteten ein vielfältiges Spektrum an Leistungen, um Gebäude energieeffizienter zu gestalten und langfristig Kosten zu senken.

Allgemeine Beratung

Energieberater unterstützen bei allen Fragen rund um Energieeffizienz, das Gebäudeenergiegesetz (GEG), Fördermöglichkeiten, Sanierungen und Themen wie Schimmelvermeidung. Sie helfen, Lösungen zu finden und Fehler zu vermeiden – individuell und zielgerichtet.

Individueller Sanierungsfahrplan

Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist dein Schritt-für-Schritt-Plan für die energetische Sanierung deines Gebäudes. Er wird staatlich gefördert und kann zusätzliche Fördermittel ermöglichen.

Mehr Förderung durch einen Sanierungsfahrplan

Eine Familie möchte ihr 1970 gebautes Einfamilienhaus energetisch modernisieren. Die Entscheidung fällt auf die Dämmung der Außenwände.

Kostenaufstellung der Maßnahme

PostenKosten
Gerüst, Schutzfolie5.000 €
WDVS (200 m²)15.000 €
Montage20.000 €
Putz & Farbe4.000 €
Gesamtkosten44.000 €
Zusammenfassung:

Gesamtkosten: 44.000 €

Ohne Sanierungsfahrplan:

  • Förderung: 4.500 €

Mit Sanierungsfahrplan:

  • Förderung: 8.800 €

KFW Antrag für Heizungsförderung

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der KFW-Förderung für klimafreundliche Heizungen. Ob Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Solarthermie – profitieren Sie von Zuschüssen von bis zu 70% der Investitionskosten.

  • Individuelle Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer Heizung
  • Abwicklung des gesamten Förderprozesses über das KFW-Portal
  • Erstellung notwendiger Nachweise und Dokumente
  • Koordination mit Ihrem Heizungsbauer
  • Begleitung bis zur finalen Auszahlung

Unsere Erfahrung sorgt für einen schnellen und sicheren Ablauf – damit Sie Ihre Investition maximal fördern lassen können.

Förderantrag für Fenster- und Türen

Der Austausch alter Fenster und Türen ist nicht nur energetisch sinnvoll, sondern wird auch vom BAFA gefördert. Wir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie.

  • Bewertung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich Förderfähigkeit
  • Ermittlung des individuellen Zuschusses nach BEG EM
  • Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB)
  • Einreichung und Betreuung des Förderantrags
  • Begleitende Dokumentation der Umsetzung

Unsere Experten sorgen dafür, dass alle Anforderungen erfüllt sind und Sie die maximale Förderung erhalten.

Förderantrag für Dachsanierung und Dämmung

Eine energetische Dachsanierung oder Dachdämmung bringt enorme Energieeinsparungen und wird mit attraktiven BAFA-Zuschüssen gefördert. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten der Antragstellung.

  • Energetische Bewertung des Ist-Zustands
  • Beratung zur förderfähigen Ausführung nach GEG und BEG
  • Vollständige Antragstellung beim BAFA inkl. TPB
  • Unterstützung bei der Wahl geeigneter Materialien und U-Werte
  • Fördermittelabruf und Dokumentation

Durch unsere Expertise vermeiden Sie typische Fehler und nutzen das volle Förderpotenzial für Ihr Dachprojekt.

Förderantrag für Heizungsoptimierung

Auch ohne neue Heizung lässt sich viel Energie sparen – mit einer BAFA-geförderten Heizungsoptimierung. Wir kümmern uns um Ihren Förderantrag für Maßnahmen wie hydraulischen Abgleich, Pumpentausch oder intelligente Steuerung.

  • Analyse der bestehenden Heizungsanlage
  • Identifikation förderfähiger Optimierungsmaßnahmen
  • Erstellung und Einreichung der BAFA-Anträge
  • Technische Projektbeschreibung und Nachweise
  • Beratung zu Einsparpotenzialen und Umsetzungspartnern

Gerade in Bestandsgebäuden ist diese Förderung ein effizienter Weg zur Energiekostenreduktion mit überschaubarem Aufwand.

KFW Klimafreundlicher Neubau

Mit dem Programm KFW Klimafreundlicher Neubau (KFN) unterstützt die KFW den Bau energieeffizienter und nachhaltiger Wohngebäude mit zinsgünstigen Krediten und hohen Tilgungszuschüssen.

  • Förderberatung zur Wahl des passenden KFN-Programms (z. B. KFN-Standard, KFN-QNG)
  • Begleitung der Planung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE)
  • Erstellung der energetischen Fachplanung inkl. Bilanzierung nach DIN 18599
  • Beantragung der Förderung über das KFW-Portal
  • Technische Projektbegleitung bis zur Fertigstellung

Ob Einfamilienhaus oder Mehrgeschossbau – mit unserer Unterstützung sichern Sie sich den optimalen Förderweg für Ihren klimafreundlichen Neubau.

KFW energieeffizient sanieren

Sie möchten Ihr Gebäude umfassend modernisieren und energetisch auf den neuesten Stand bringen? Mit dem KFW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ erhalten Sie attraktive Fördermittel für die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard.

  • Initialberatung zur Auswahl des passenden Effizienzhaus-Niveaus (EH 85, EH 70, EH 55, etc.)
  • Energetische Fachplanung und Nachweise gemäß GEG/DIN 18599
  • Erstellung der detailierten Bauteilliste für die Umsetzung zum Effizienzhaus
  • Begleitung des KFW-Antragsverfahrens und Kommunikation mit der Hausbank und der KFW
  • Baubegleitung und finale Bestätigung zur Auszahlung der Förderung

Nutzen Sie die Kombination aus KFW-Förderung und staatlichen Zuschüssen – wir helfen Ihnen, Ihre Sanierung wirtschaftlich und zukunftssicher umzusetzen.

Erstellung von Energieausweisen

Ein Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung oder größeren Sanierungen gesetzlich vorgeschrieben und informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes. Es gibt zwei Varianten:

  • Verbrauchsausweis: basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist zulässig für:
    • bestehende Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten
    • oder Gebäude, die nach 1977 gemäß der 1. Wärmeschutzverordnung gebaut oder saniert wurden
  • Bedarfsausweis: basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes (z. B. Bauteile, Dämmung, Heiztechnik) – unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist verpflichtend für:
    • Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden
    • und nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Rechtssichere Ausstellung nach GEG
  • Wahl des passenden Ausweistyps gemäß gesetzlichen Vorgaben
  • Ermittlung der Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
  • Pflichtangaben für Immobilienanzeigen
  • Empfehlungen zur energetischen Verbesserung (optional)

Ob für Verkauf, Vermietung oder Sanierungsplanung – wir erstellen den passenden Energieausweis für Ihr Gebäude zuverlässig und schnell.

Energieausweis Beispiel

Heizlastberechnung

Die Heizlastberechnung ist ein zentraler Bestandteil jeder modernen Heizungsplanung. Sie stellt sicher, dass die neue Heizung exakt auf die energetischen Eigenschaften des Gebäudes abgestimmt ist – weder überdimensioniert noch zu schwach.

  • Berücksichtigung aller relevanten Faktoren: Dämmstandard, Fensterflächen, Luftwechselraten, klimatische Bedingungen
  • Grundlage für die Auswahl und Auslegung moderner Heizsysteme wie Wärmepumpen
  • Vermeidung unnötiger Energiekosten durch optimale Dimensionierung
  • Beispiel: Um eine Förderung zu erhalten, darf eine Wärmepumpe z. B. mit einer Vorlauftemperatur von maximal 55 °C betrieben werden – die Heizlastberechnung stellt sicher, dass dies realistisch umsetzbar ist

Wir erstellen präzise Heizlastberechnungen nach DIN EN 12831, damit Ihre neue Heizung optimal zu Ihrem Gebäude passt.

Wärmeschutznachweis/ GEG-Nachweis

Wer ein Haus neu baut, erweitert oder umfangreich saniert, braucht einen Wärmeschutznachweis – auch GEG-Nachweis genannt. Er ist Voraussetzung für die Baugenehmigung und zeigt, dass Ihr Gebäude gut gedämmt ist und die gesetzlichen Energiestandards erfüllt.

Wir übernehmen das für Sie und liefern einen vollständigen Nachweis zur Vorlage beim Bauamt:

  • Berechnung der Dämmwerte für Wände, Fenster, Dach und Boden
  • Prüfung, ob Ihr Haus genug Energie spart – im Winter und im Sommer
  • Fertiger Bericht mit allen Daten und Unterschrift vom Fachplaner

Sie erhalten einen rechtssicheren Nachweis – einfach, schnell und zuverlässig erstellt.

Mehr Infos

Förderberatung für energieeffizientes Sanieren und Bauen: Staatliche Förderung & Finanzierung

Wir holen das Beste aus Ihren Fördermöglichkeiten heraus! Wir übernehmen die komplette Planung und Kombination von Fördermitteln inkl. Antragstellung und Abwicklung.

Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Wirschaft und Ausfuhrkontrolle
für Einzelmaßnahmen

20% Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik etc. und 50% Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung

Mehr Erfahren
KFW Förderung
KfW
Zuständig für Komplettsanierung, Neubau und Heizungstausch

Bis zu 37.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit und bis zu 70% für den Heizungstausch. Mehr Erfahren

💡 Ihr Weg zur Energieeffizienz

Einfach und schnell mit unserem Konfigurator zur individuellen Energieberatung für Selm

So helfen wir unseren Kunden

Was unsere Energieberater in Selm auszeichnet

FS Energieberater: Ihr Partner für energetische Sanierungen in Selm.

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung

    Wir bieten Ihnen eine erste Beratung kostenlos und unverbindlich an, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und erste Fragen zu klären.

  • Individuelle Lösungen

    Wir entwickeln maßgeschneiderte Sanierungskonzepte, die perfekt auf Ihre spezifischen Anforderungen und Wünsche abgestimmt sind.

  • Festpreisgarantie

    Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Sie erhalten eine transparente Kostenaufstellung mit einer Festpreisgarantie.

  • Unabhängigkeit

    Unsere Beratung ist unabhängig und neutral. Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen und bieten objektive Empfehlungen.

  • Kurzfristige Termine möglich

    Wir bieten Ihnen flexible und kurzfristige Besichtigungstermine, auch am Wochenende, um Ihre Zeit bestmöglich zu nutzen.

  • Gründliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen

    Unsere detaillierten Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen Ihnen, wie sich Ihre Investition schnell amortisiert und langfristige Einsparungen ermöglicht.

  • Beratung zum Gebäude Energie Gesetz 2024

    Wir informieren Sie umfassend gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 und helfen Ihnen, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Ihr Haus hat Potenzial

Sehen Sie auf einen Blick, welche Modernisierungsmaßnahmen sich wirklich lohnen.

Energieeinsparungen für Hausbesitzer in Selm Dachsanierung:
15–25% weniger Heizkosten
Solaranlage:
50–70% eigene Energie erzeugen
Fassadendämmung:
20–30% weniger Wärmeverlust
Fenstersanierung:
10–25% weniger Wärmeverlust
Fußbodenheizung:
10–20% weniger Energieverbrauch
Luft-Wärmepumpe:
25–50% Heizkosten sparen
Erdwärmepumpe:
30–60% Heizkosten sparen

Kosten für Energieberatung in Selm

Leistung Bereich Kosten
Allgemeine Beratung am Telefon Grundlagen & Erstgespräch Wohngebäude / Nicht-Wohngebäude kostenlos
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Einfamilienhaus Wohngebäude ca. 1.550 – 2.850 €
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Mehrfamilienhaus Wohngebäude ca. 2.550 – 4.550 €
Sanierungsfahrplan (iSFP) Gewerbe Nicht-Wohngebäude auf Anfrage
Energetische Baubegleitung Projektbegleitung Wohngebäude 100 € pro Stunde 
Fördermittelberatung am Telefon Analyse & Antragsunterstützung Wohngebäude / Nicht-Wohngebäude kostenlos
KfW- und BAFA-Anträge Beantragung & Abwicklung Wohngebäude ab 600 – 2.500 €
Erstellung von Energieausweisen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis Wohngebäude 300 – 620 €
Erstellung von Energieausweisen (Gewerblich) Verbrauchs- oder Bedarfsausweis Nichtwohngebäude (Gewerblich) auf Anfrage
Heizlastberechnung Dimensionierung der Anlage Wohngebäude ab 1500 €
Wärmeschutznachweisen nach GEG Neubau, Umbau, Anbau, Nutzungsänderungen Wohngebäude ab 1250 €

Gebäudearten die wir für Sie energieeffizient planen

Wohnungsbau

  • Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Passivhäuser
  • Niedrigenergiehäuser
  • Sanierung und Modernisierung bestehender Wohngebäude
  • Wohnanlagen und Appartementhäuser
  • Denkmalgeschütze Gebäude

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Ärztezentren
  • Logistik- & Hallenflächen
  • Handels- & Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen & Werkstätten
  • Industrie- & Technologieparks
  • Landwirtschaftliche Betriebe

Sonderbauten

  • Wohnheime
  • Bildungsstätten
  • Gesundheitsbauten
  • Hotelgebäude
  • Pflegeimmobilien
  • Gastronomiebetriebe
  • Einkaufszentren
  • Freizeitimmobilien
  • Betriebsimmobilien

Öffentliche Gebäude

  • Schulgebäude
  • Universitäten und Hochschulen
  • Krankenhäuser
  • Gemeindebauten
  • Kultur- und Veranstaltungszentren
  • Sportstätten
  • Verwaltungsgebäude

Wir sind Ihr Ansprechpartner für:

Wohngebäude

Nicht Wohngebäude
Baubegleitung

Angebot & Service

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Individuelle Lösungen
  • Festpreisgarantie
  • Schnelle Terminvereinbarung
  • Unabhängigkeit
  • Gründliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Beratung zu Ihren Rechten & Pflichten GEG 2024
  • Energieberatung für Wohngebäude (DIN 18599)
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude (DIN 18599)
  • Fördermittelberatung
  • Erneuerbare Energien
  • Energetische Sanierungen
  • Baubegleitung
  • Energiemanagementsysteme
  • Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Kundenbewertungen:

Bewertung 4,7 aus über
108 Kundenrezensionen

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Sanierungsfahrplan erstellen lassen

Schritt 1: Vor Ort Termin

Wir führen ein persönliches Gespräch vor Ort, um Ihre Immobilie zu begutachten sowie Wünsche und Bedürfnisse zur Sanierung Ihres Eigenheims zu besprechen.

Schritt 2: Energetischen Ist-Zustand der Immobilie erfassen

Wir analysieren den aktuellen energetischen Zustand Ihrer Immobilie und identifizieren sanierungsbedürftige Komponenten.

Schritt 3: Individuellen (Sanierungs-)fahrplan abstimmen und erstellen

Wir helfen Ihnen, den passenden Sanierungsfahrplan auszuwählen und erstellen Ihren individuellen Plan.

Schritt 4: Abschlussgespräch führen

Wir besprechen die finalen Ergebnisse und übergeben Ihnen alle relevanten Dokumente zu Ihrem Sanierungsfahrplan.

Förderungen und Zuschüsse in Nordrhein-Westfalen und Selm 2025

💡 Um die maximale Förderung zu erhalten können Förderprogramme kombiniert werden. Sprechen Sie uns an. (Letztes Update 60.06.2025)

KfW
Heizungsförderung
BAFA
Einzelmaßnahmen
BAFA
Einzelmaßnahmen
mit iSFP
KfW
Effizienz Haus
Steuer
Max. Kosten 30.000 € 30.000 € 60.000 € 120.000 - 150.000 € 200.000 €
Fördersätze 30 - 70 % 15 % 20 % 5 - 35 % 20%
Zuschuss 9.000 - 21.000 € 4.500 € 12.000 € 6.000 - 52.500 € 40.000 €

Förderungen und Zuschüsse in Nordrhein-Westfalen und Selm 2025

Welche Maßnahmen werden gefördert und wie hoch sind die Zuschüsse? Zuletzt aktualisiert vor 1 Tagen (am 09.06.2025)

  • Gebäudehülle
    Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, uw.)
    bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
    Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
    bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
    Gebäudenetzbau/-umbau mit 65% Wärmeerzeugung aus BEG EM TMA 3.2–3.7 oder unvermeidbarer Abwärme
    bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Heizungsoptimierung
    Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rücklauftemp.-Senkung, Rohrdämmung, Flächenheizungen, MSR-Technik, Staubreduzierung (80%), inkl. Staubmessungen, Abscheider, Nachverbrennung, Regelungssysteme
    bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Fachplanung und Baubegleitung
    Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung
    5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern 2.000 Euro pro Wohneinheit
Fragen? Rufen Sie uns an
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  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
    Sie können bis zu 70 % Ihrer Investitionskosten für eine klimafreundliche Heizung (z. B. Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzellen, Wasserstoff- oder Wärmepumpe) gefördert bekommen. Die Grundförderung beträgt 30 %. Wer seine neue Heizung innerhalb von zwei Jahren umsetzt, erhält zusätzlich 20 % Klimageschwindigkeitsbonus. Für Wärmepumpen steht außerdem ein 5 % Effizienzbonus zur Verfügung. Liegt Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze, gibt es zusätzlich einen 30 % Einkommensbonus. In Summe sind so Förderquoten von bis zu 70 % möglich.
    Zuschuss bis zu 70% der förderfähigen Kosten
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  • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit
    Zuschuss­förderung der KfW und/oder des Bundes­amtes für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA)
    ab 0,01 % bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
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  • Wohngebäude – Kredit
    Komplettsanierung zum Effizienzhaus, Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
    1,86% bzw. 25% von max. 150.000 Euro Kreditbetrag (je Wohneinheit)
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  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude
    Neubau und den Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude - Mindestens Effizien­zhaus-Stufe 55
    ab 1,08 % - Maximal 100.000 Euro Kreditbetrag
  • Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
    Neubau und den Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude - Mindestens Effizien­zhaus-Stufe 40
    ab 2,27 % - Maximal 150.000 Euro Kreditbetrag
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  • Wer wird gefördert?
    Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Daher gelten bestimmte Einkommensgrenzen
  • Was wird gefördert?
    Gefördert werden die tatsächlich entstandenen Bau- und Baunebenkosten für Modernisierungsmaßnahmen, durch die der Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöht wird (beispielsweise durch Verbesserung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Einbruchschutzes und des Sicherheitsempfindens, Ausstattung mit zeitgemäßer digitaler Infrastruktur, nachhaltige Verringerung des Wasserverbrauchs), Endenergie und/oder nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart werden oder durch die das Klima nachhaltig geschützt wird, Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen, das Wohnumfeld aufgewertet wird, Wohnraum durch Um-, Aus- oder Anbau neu geschaffen wird. Neben den Baukosten können auch Baunebenkosten für Architekturleistungen und Energiegutachten gefördert werden. Der Umbau aufgrund von Schwerbehinderung oder Pflegegrad wird besonders unterstützt. Auch Instandsetzungsmaßnahmen können gefördert werden, solange sie nicht den überwiegenden Teil der beantragten Maßnahmen ausmachen.
  • Wie wird gefördert?
    Gefördert wird mit zinsgünstigen Baudarlehen in Höhe von bis zu 220.000 Euro je Wohnung oder Eigenheim. Alle anfallenden Bau- und Baunebenkosten für förderfähige Maßnahmen können über das Förderdarlehen finanziert werden. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Auf die Darlehen werden Tilgungsnachlässe (Teilschulderlass) von bis zu 55 Prozent gewährt. Die Höhe der Tilgungsnachlässe richtet sich unter anderem nach dem erreichten energetischen Zustand des Gebäudes, dem Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe und die Dauer der Zweckbindung. Die Förderdarlehen sind für die Dauer von fünf Jahren ab Leistungsbeginn mit null Prozent und anschließend bis zum Ablauf der Zweckbindung mit 0,5 Prozent zu verzinsen. Die Angebote der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen sind grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen, zum Beispiel den Angeboten der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG), kombinierbar.
Fragen? Rufen Sie uns an
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Baupflichten in Nordrhein-Westfalen und Selm 2025

Das müssen Sie wissen, bei einer energetischen Sanierung (Letztes Update 30.05.2025)

  • Solarpflicht für Neubau
    Ab 2025 gilt die Solarpflicht für den Neubau von Wohngebäuden. Ab Januar 2026 müssen zudem bei umfassenden Dachsanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden Solaranlagen installiert werden.
  • Weitere Informationen

  • Diese Pflichten gelten nicht für Eigentümer, die das Gebäude bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Es betrifft jedoch alle Eigentümerwechsel nach 2002 – also auch rückwirkend.
    Wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus den Eigentümer wechselt, sei es durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung, müssen innerhalb von zwei Jahren folgende Maßnahmen durchgeführt werden
  • Heizkessel
    Alte Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, müssen ersetzt werden (§ 72 GEG). Für jüngere Kessel gilt eine Austauschpflicht nach 30 Jahren Laufzeit. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
  • Dämmung
    Bei der Dämmung besteht die Pflicht, das Dach oder die oberste Geschossdecke so zu sanieren, dass ein maximaler U-Wert von 0,24 W/(m²·K) erreicht wird (§ 47 GEG). Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen sind ebenfalls zu dämmen, um Wärmeverluste zu vermeiden (§ 73 GEG)
  • Nach Eigentümerwechsel
    Nach einem Eigentümerwechsel müssen die oben genannten Maßnahmen innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden, es sei denn, der neue Eigentümer wohnt bereits seit Februar 2002 im Gebäude.
  • Weitere Informationen

  • Fassadensanierung
    Bei vollständiger Erneuerung von Außenputz oder Fassadenbekleidung ist eine Dämmung mit U-Wert ≤ 0,24 W/(m²·K) Pflicht. Ausnahmen: Reparaturen unter 10 %, Denkmalschutz, oder Sanierung nach 1983.
  • Weitere Informationen

  • Energieberater sind Pflicht bei Fördermittel
    Bei Inanspruchnahme von Fördermitteln (z. B. über die KfW oder BAFA) muss ein Energieberater eingeschaltet werden.
  • Technische Mindestanforderungen
    Geförderte Maßnahmen müssen die technischen Mindeststandards gemäß den Förderbedingungen einhalten. Das prüft der Energieberater.
  • Weitere Informationen

  • Strengere Emissionsgrenzwerte
    Ab dem 1. Januar 2025 müssen Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, strengere Emissionsgrenzwerte einhalten
  • Betroffene Anlagen, die diese Grenzwerte nicht erfüllen, müssen nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.
  • Weitere Informationen

  • Mindestens 65 % erneuerbare Energien
    Bei der Installation neuer Heizungsanlagen muss sichergestellt werden, dass mindestens 65 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
  • Diese Vorgabe gilt bereits seit dem 1. Januar 2024 für neu eingebaute Heizungen und zielt darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren.
  • Weitere Informationen

Die 6 wichtigsten Änderungen in 2025

Wichtige Infos für Eigentümer:innen in Selm und Umgebung – das müssen Sie jetzt wissen!

1. Förderungen bleiben weitgehend verfügbar

Die meisten Förderprogramme, wie Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaussanierung und einzelne Sanierungsmaßnahmen, laufen trotz vorläufiger Haushaltsführung weiter.

  • KfW-Programm 455-B (Barrierefreiheit): Ab 2025 nicht mehr verfügbar.
  • Achtung bei hoher Nachfrage: Mittel könnten vorübergehend knapp werden.

Heizungsförderung

  • Wärmepumpen müssen an zertifizierte Smart-Meter-Gateways anschließbar sein.
  • Sperrfrist von 6 Monaten bei Förderzusageverzicht oder Programmwechsel.

KfW-Programm „Jung kauft Alt (JkA)“

  • Erwerb von Immobilien von Angehörigen jetzt förderfähig.
  • Sanierung zum „Effizienzhaus Denkmal EE“ eingeschlossen.

2. Gesetzesänderungen und Solarpflicht

  • GEG 2024: Heizungen müssen 65 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Solarpflicht: Neue Vorgaben in Bayern und Niedersachsen für Dachsanierungen.

3. CO2-Preis und Energiekosten steigen

  • CO2-Preis: Erhöhung auf 55 €/Tonne – Heizöl und Gas werden teurer.
  • Strompreise: Umlagen steigen um ca. 1,3 Cent/kWh.

4. Dynamische Stromtarife und Smart Meter

  • Dynamische Stromtarife: Pflichtangebot für Haushalte mit intelligentem Messsystem.
  • Recht auf Smart Meter: Bestellung beim Messstellenbetreiber möglich.

5. Steuerliche Änderungen bei Photovoltaik

  • Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp pro Wohneinheit.
  • Einspeisevergütung sinkt leicht.

6. Weitere Änderungen

  • Strengere Emissionsgrenzwerte: Ältere Holzfeuerungen müssen neue Standards einhalten.
  • Grundsteuer 2025: Umstellung auf neues System, individuelle Anpassungen möglich.

Logo Hinweis zur Haushaltsführung 2025

Bis mindestens Mitte des Jahres bleibt Deutschland in der vorläufigen Haushaltsführung. Förderanträge sind weiterhin möglich, jedoch können bei hoher Nachfrage Einschränkungen oder Verzögerungen auftreten.

Tipp: Planungen abschließen und Förderanträge frühzeitig stellen, um von den bestehenden Programmen zu profitieren!

Aktualisiert:

Wichtige Fragen zum Thema Energieberatung in Selm

Unter der kostenlosen Energieberatungs-Hotline von FS Energieberater unter 0800 577 577 0 (Montag bis Freitag: 8–20 Uhr, Samstag: 10–15 Uhr) erhalten Privatpersonen und Unternehmen kompetente Beratung zu allen Fragen rund um Energieeffizienz und Klimaschutz.

Unter der kostenlosen Energieberatungs-Hotline von FS Energieberater unter 0800 577 577 0 (Montag – Freitags: 8-20 Uhr und Samstags: 10-15 Uhr) erhalten Privatpersonen und Unternehmen kompetente Beratung zu allen Fragen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes.

Ein Verbrauchsausweis basiert auf vergangenen Energieverbräuchen, ein Bedarfsausweis auf einer technischen Analyse. Letzterer ist bei älteren Gebäuden Pflicht.

Das Gebäude muss in der Regel älter als 5 Jahre sein und eine Effizienzsteigerung erreichen. Ein Experte bewertet dies individuell.

Ja, ab 1. Juli 2025 müssen neue Wohngebäude in NRW PV-Anlagen installieren. Für Nichtwohngebäude gilt dies teilweise schon (Landesbauten 2023, Gewerbe 2024). Ab 2026 müssen Bestandsgebäude bei Dachsanierungen nachrüsten (mind. 30 % der Dachfläche). Ausnahmen sind geregelt.

NRW bietet über die NRW.BANK zinsgünstige Darlehen bis 220.000 € mit bis zu 25 % Tilgungszuschuss, abhängig vom Einkommen. Progres.nrw fördert Klimaschutztechnik wie Wärmepumpen. Kommunale Förderungen ergänzen das Angebot. 'Förder.Navi' und die Verbraucherzentrale NRW beraten.

Förderanträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. NRW.BANK-Darlehen erfordern Nachweis der Gesamtfinanzierung. Verbraucherzentrale NRW und regionale Energieagenturen bieten Beratung. Manche Kommunen verlangen Sanierungsfahrpläne. Energie-Effizienz-Experten optimieren Förderkombinationen.

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Neue reine Ölheizungen ohne erneuerbare Energien sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich verboten. Eine Ölheizung darf nur noch installiert werden, wenn sie mit erneuerbaren Energien kombiniert wird (z. B. Hybridheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe).

Die TPB ist eine Voraussetzung für einen Förderantrag bei der BAFA und beschreibt detailliert die geplante Maßnahme, technische Details, U-Werte, Flächen und Bauteile.

Die Baubegleitung stellt sicher, dass Fördervoraussetzungen eingehalten werden, dokumentiert die Umsetzung fachlich korrekt und reduziert das Risiko von Baumängeln.

Alte Konstanttemperaturkessel, die vor 1995 eingebaut wurden und mit Öl oder Gas betrieben werden, fallen unter die Austauschpflicht. Diese Regelung gilt jedoch nicht für moderne Niedertemperatur- oder Brennwertkessel.

Um zu erkennen, ob Sie einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel haben, können Sie zunächst das Typenschild auf dem Heizkessel überprüfen. Auf diesem Schild finden sich häufig Angaben zum Modell und zur verwendeten Technologie. Begriffe wie „NT“ für Niedertemperatur oder „Brennwert“ geben dabei Hinweise auf die Art des Kessels. Zusätzlich lohnt sich ein Blick in die Bedienungsanleitung oder die technische Dokumentation Ihrer Heizung. Dort werden die spezifischen Merkmale der Technologie meist genauer beschrieben. Ein eindeutiges Erkennungsmerkmal für Brennwertkessel ist der Kondensatablauf. Dieser dient dazu, das Wasser, das durch die Nutzung der Abgaswärme entsteht, abzuleiten und ist bei älteren Technologien nicht vorhanden.

Um einen passenden Energieberater zu finden, kannst du seriöse Onlineportale nutzen, die Energieberater listen. Zudem bietet die Verbraucherzentrale vor Ort Beratung an, und Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis können ebenfalls hilfreich sein.

Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig, danach müssen sie erneuert werden.

Die Luftdichtheit ist entscheidend, um Wärmeverluste zu vermeiden und das Raumklima zu verbessern. Ein Energieberater kann Schwachstellen identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Luftdichtheit vorschlagen.

Typische Maßnahmen sind die Dämmung von Dach und Wänden, der Austausch von Fenstern, die Modernisierung der Heizung und die Installation einer Photovoltaikanlage.

Verstöße gegen das GEG können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Was können wir für Sie tun?

Ihr Ansprechpartner – Dennis Fleischmann
Dennis Fleischmann
FS Energieberater Selm
59379 Selm

Mo bis Fr: 08:00 - 20:00 Uhr Sa: 10:00 - 15:00 Uhr

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