Wohn- & Nichtwohngebäude · Berechnung nach GEG und DIN V 18599
Im Erstgespräch erfahren Sie, welche Förderung für Ihr Gebäude infrage kommt und was der nächste sinnvolle Schritt ist.
Die Programme schließen sich nicht aus: Heizungstausch, Einzelmaßnahmen und Steuerermäßigung lassen sich in der richtigen Reihenfolge kombinieren. Wo die Grenzen liegen, zeigt die Übersicht.
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KfW Heizungsförderung |
BAFA Einzelmaßnahmen |
BAFA Einzelmaßnahmen mit iSFP |
KfW Effizienzhaus |
Steuer (§ 35c EStG) |
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| Förderfähige Kosten | 30.000 € | 30.000 € | 60.000 € | 120.000 - 150.000 € | 200.000 € |
| Fördersätze | 30 - 70 % | 15 % | 20 % | 5 - 35 % | 20 % |
| Maximaler Vorteil | 9.000 - 21.000 € | 4.500 € | 12.000 € | 6.000 - 52.500 € | 40.000 € |
| Antrag | nach Auftrag, vor Einbau | vor Maßnahmenbeginn | vor Maßnahmenbeginn | vor Maßnahmenbeginn | mit der Steuererklärung |
| Energieberater nötig | ja (Bestätigung) | ja | ja (iSFP) | ja | Fachunternehmerbescheinigung |
Zuschuss und Steuerermäßigung sind für dieselbe Maßnahme nicht gleichzeitig nutzbar – über mehrere Maßnahmen verteilt dagegen schon. Genau diese Aufteilung planen wir im Erstgespräch mit Ihnen.
Wir klären, was Sie vorhaben und welche Unterlagen vorliegen. Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot – mit dem Förderanteil bereits abgezogen.
Ein Berater aus Ihrer Region nimmt Gebäudehülle und Anlagentechnik auf. Der Termin dauert je nach Objekt ein bis drei Stunden.
Wir rechnen Ihr Gebäude im Ist-Zustand und jede Maßnahme als eigene Variante. So sehen Sie schwarz auf weiß, was ein Schritt tatsächlich bringt.
Wir gehen das Ergebnis mit Ihnen durch, legen die Reihenfolge fest und stellen die Förderanträge, bevor Sie einen Handwerker beauftragen.
Mo bis Fr: 08:00 - 20:00 Uhr
Sa: 10:00 - 15:00 Uhr
Den Vor-Ort-Termin übernimmt ein Berater aus Ihrer Region, die Auswertung und die Anträge laufen über unser Büro.