Energieberatung Reifenberg, Pfalz

Maximale Förderung für Ihr Gebäude sichern

Energieberatung in Reifenberg, Pfalz
  • BAFA- & KfW-Fördercheck
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Vor-Ort-Beratung in Reifenberg, Pfalz

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Was können wir für Sie tun?

Ihr Ansprechpartner – Dennis Fleischmann
Dennis Fleischmann
Energieberatung in Reifenberg, Pfalz
Telefonkontakt:
  • Unser Versprechen
  • Persönliche & individuelle Beratung
  • Zuverlässig
  • Staatlich Zertifizierte Energieberater
  • KfW & BAFA Anträge für Reifenberg, Pfalz und Umgebung
  • Schnelle Terminvereinbarung
  • Zuschuss & Förderberatung
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Öffnungszeiten für Reifenberg, Pfalz
Montag – Freitag
08:00 Uhr – 20:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr – 15:00 Uhr

Förderberatung für energieeffizientes Sanieren und Bauen: Staatliche Förderung & Finanzierung

Wir holen das Beste aus Ihren Fördermöglichkeiten heraus! Wir übernehmen die komplette Planung und Kombination von Fördermitteln inkl. Antragstellung und Abwicklung.

Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Wirschaft und Ausfuhrkontrolle
für Einzelmaßnahmen

20% Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik etc. und 50% Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung

Mehr Erfahren
KFW Förderung
KfW
Zuständig für Komplettsanierung, Neubau und Heizungstausch

Bis zu 37.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit und bis zu 70% für den Heizungstausch.

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💡 Ihr Weg zur Energieeffizienz

Einfach und schnell mit unserem Konfigurator zur individuellen Energieberatung für Reifenberg, Pfalz

So helfen wir unseren Kunden

Was unsere Energieberater in Reifenberg, Pfalz auszeichnet

FS Energieberater: Ihr Partner für energetische Sanierungen in Reifenberg, Pfalz.

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung

    Wir bieten Ihnen eine erste Beratung kostenlos und unverbindlich an, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und erste Fragen zu klären.

  • Individuelle Lösungen

    Wir entwickeln maßgeschneiderte Sanierungskonzepte, die perfekt auf Ihre spezifischen Anforderungen und Wünsche abgestimmt sind.

  • Festpreisgarantie

    Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Sie erhalten eine transparente Kostenaufstellung mit einer Festpreisgarantie.

  • Unabhängigkeit

    Unsere Beratung ist unabhängig und neutral. Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen und bieten objektive Empfehlungen.

  • Kurzfristige Termine möglich

    Wir bieten Ihnen flexible und kurzfristige Besichtigungstermine, auch am Wochenende, um Ihre Zeit bestmöglich zu nutzen.

  • Gründliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen

    Unsere detaillierten Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen Ihnen, wie sich Ihre Investition schnell amortisiert und langfristige Einsparungen ermöglicht.

  • Beratung zum Gebäude Energie Gesetz 2024

    Wir informieren Sie umfassend gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 und helfen Ihnen, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Modernisieren. Sparen. Wert steigern.

Ihr Haus hat mehr Potenzial, als Sie denken

📞 Sofort erreichbar ✅ Kostenlos & unverbindlich 🔒 Datenschutz

Gebäudearten die wir für Sie energieeffizient planen

Wohnungsbau

  • Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Passivhäuser
  • Niedrigenergiehäuser
  • Sanierung und Modernisierung bestehender Wohngebäude
  • Wohnanlagen und Appartementhäuser
  • Denkmalgeschütze Gebäude

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Ärztezentren
  • Logistik- & Hallenflächen
  • Handels- & Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen & Werkstätten
  • Industrie- & Technologieparks
  • Landwirtschaftliche Betriebe

Sonderbauten

  • Wohnheime
  • Bildungsstätten
  • Gesundheitsbauten
  • Hotelgebäude
  • Pflegeimmobilien
  • Gastronomiebetriebe
  • Einkaufszentren
  • Freizeitimmobilien
  • Betriebsimmobilien

Öffentliche Gebäude

  • Schulgebäude
  • Universitäten und Hochschulen
  • Krankenhäuser
  • Gemeindebauten
  • Kultur- und Veranstaltungszentren
  • Sportstätten
  • Verwaltungsgebäude

Wir sind Ihr Ansprechpartner für:

Wohngebäude

Nicht Wohngebäude
Baubegleitung

Angebot & Service

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Individuelle Lösungen
  • Festpreisgarantie
  • Schnelle Terminvereinbarung
  • Unabhängigkeit
  • Gründliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Beratung zu Ihren Rechten & Pflichten GEG 2024
  • Energieberatung für Wohngebäude (DIN 18599)
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude (DIN 18599)
  • Fördermittelberatung
  • Erneuerbare Energien
  • Energetische Sanierungen
  • Baubegleitung
  • Energiemanagementsysteme
  • Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Kundenbewertungen:

Bewertung 4,7 aus über
108 Kundenrezensionen

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Sanierungsfahrplan erstellen lassen

Schritt 1 Vor Ort Termin

Wir führen ein persönliches Gespräch vor Ort, um Ihre Immobilie zu begutachten sowie Wünsche und Bedürfnisse zur Sanierung Ihres Eigenheims zu besprechen.

Schritt 2 Energetischen Ist-Zustand der Immobilie erfassen

Wir analysieren den aktuellen energetischen Zustand Ihrer Immobilie und identifizieren sanierungsbedürftige Komponenten.

Schritt 3 Individuellen (Sanierungs-)fahrplan abstimmen und erstellen

Wir helfen Ihnen, den passenden Sanierungsfahrplan auszuwählen und erstellen Ihren individuellen Plan.

Schritt 4 Abschlussgespräch führen

Wir besprechen die finalen Ergebnisse und übergeben Ihnen alle relevanten Dokumente zu Ihrem Sanierungsfahrplan.

Förderungen und Zuschüsse in Rheinland-Pfalz und Reifenberg, Pfalz 2025

💡 Um die maximale Förderung zu erhalten können Förderprogramme kombiniert werden. Sprechen Sie uns an. (Letztes Update 60.06.2025)

KfW
Heizungsförderung
BAFA
Einzelmaßnahmen
BAFA
Einzelmaßnahmen
mit iSFP
KfW
Effizienz Haus
Steuer
Max. Kosten 30.000 € 30.000 € 60.000 € 120.000 - 150.000 € 200.000 €
Fördersätze 30 - 70 % 15 % 20 % 5 - 35 % 20%
Zuschuss 9.000 - 21.000 € 4.500 € 12.000 € 6.000 - 52.500 € 40.000 €

Förderungen und Zuschüsse in Rheinland-Pfalz und Reifenberg, Pfalz 2025

Welche Maßnahmen werden gefördert und wie hoch sind die Zuschüsse? Zuletzt aktualisiert vor 203 Tagen (am 09.06.2025)

  • Gebäudehülle
    Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, uw.)
    bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
    Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
    bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
    Gebäudenetzbau/-umbau mit 65% Wärmeerzeugung aus BEG EM TMA 3.2–3.7 oder unvermeidbarer Abwärme
    bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Heizungsoptimierung
    Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rücklauftemp.-Senkung, Rohrdämmung, Flächenheizungen, MSR-Technik, Staubreduzierung (80%), inkl. Staubmessungen, Abscheider, Nachverbrennung, Regelungssysteme
    bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Fachplanung und Baubegleitung
    Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung
    5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern 2.000 Euro pro Wohneinheit
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  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
    Sie können bis zu 70 % Ihrer Investitionskosten für eine klimafreundliche Heizung (z. B. Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzellen, Wasserstoff- oder Wärmepumpe) gefördert bekommen. Die Grundförderung beträgt 30 %. Wer seine neue Heizung innerhalb von zwei Jahren umsetzt, erhält zusätzlich 20 % Klimageschwindigkeitsbonus. Für Wärmepumpen steht außerdem ein 5 % Effizienzbonus zur Verfügung. Liegt Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze, gibt es zusätzlich einen 30 % Einkommensbonus. In Summe sind so Förderquoten von bis zu 70 % möglich.
    Zuschuss bis zu 70% der förderfähigen Kosten
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  • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit
    Zuschuss­förderung der KfW und/oder des Bundes­amtes für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA)
    ab 0,01 % bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
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  • Wohngebäude – Kredit
    Komplettsanierung zum Effizienzhaus, Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
    1,86% bzw. 25% von max. 150.000 Euro Kreditbetrag (je Wohneinheit)
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  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude
    Neubau und den Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude - Mindestens Effizien­zhaus-Stufe 55
    ab 1,08 % - Maximal 100.000 Euro Kreditbetrag
  • Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
    Neubau und den Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude - Mindestens Effizien­zhaus-Stufe 40
    ab 2,27 % - Maximal 150.000 Euro Kreditbetrag
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  • Wer wird gefördert?
    Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % oder um nicht mehr als 60 % überschreitet
  • Was wird gefördert?
    Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen barrierefreies Wohnen ermöglicht wird, die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird, der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden, die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird.
  • Wie wird gefördert?
    Mit einem Darlehen der ISB, das in der Regel im Nachrang abgesichert wird Das Darlehen beträgt für einen 4-Personenhaushalt max. 100.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden Das Darlehen ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten. Die voraussichtlichen Kosten der Modernisierung sind bei Antragsstellung durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen. Daneben können Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % überschreitet, einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 % des ISB-Darlehens beantragen. Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % überschreitet, können einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 % des ISB-Darlehens beantragen. Bei Stellung des Förderantrages ist ein Energieeffizienz-Experte oder Energieeffizienz-Expertin für Förderprogramme des Bundes im Hinblick auf die Effizienzhausstandards einzubinden, sofern der Effizienzhausstandard EH 85 (GEG 2023) oder EH 55 (GEG 2023) erreicht wird. Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de als Sachverständige aufgeführt sind.
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  • Wer wird gefördert?
    Bauherrinnen/Bauherren oder Käuferinnen/Käufer selbst genutzten Wohneigentums sowie Eigentümer, die ihr Objekt modernisieren möchten. Es müssen keine Einkommensgrenzen eingehalten werden. Mindestens ein Antragsteller muss ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorweisen, das seit mindestens 6 Monaten besteht.
  • Was wird gefördert?
    der Neubau der Ankauf und die Modernisierungsmaßnahme einer Bestandsimmobilie Das Objekt muss in Rheinland-Pfalz liegen. Wohnflächenobergrenzen müssen nicht eingehalten werden. Das Objekt darf höchstens aus einer selbstgenutzten und einer vermieteten Einliegerwohnung bestehen, die kleiner sein muss als die selbstgenutzte Wohnung. Objekte mit darüberhinausgehenden Wohneinheiten oder in denen die Einliegerwohnung größer als die selbstgenutzte Wohnung ist, sind nicht förderfähig. Im Programm Wohneigentum Universell wird die Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum gefördert. Sofern gewerbliche Anteile durch einen Mitfinanzierer finanziert werden sollen, können diese nur im Nachrang der ISB abgesichert werden. Nicht finanziert werden Zweitwohnungen, Ferienwohnungen sowie die Modernisierung solcher Immobilien. Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind bereits begonnene Vorhaben, Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen bzw. Anschlussfinanzierungen. Im Rahmen der Finanzierung des Vorhabens ist eine Kombination des ISB-Darlehens Wohneigentum Universell mit Förderprogrammen des Bundes bzw. der KfW möglich.
  • Wie wird gefördert?
    Mit einem Darlehen, das in der Regel im Nachrang abgesichert wird. Der Darlehensbetrag liegt bei max. 100.000 Euro. Den Zinssatz des ISB-Darlehen Wohneigentum Universell finden Sie hier. Zinsfestschreibungen: 20 Jahre.
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Baupflichten in Rheinland-Pfalz und Reifenberg, Pfalz 2025

Das müssen Sie wissen, bei einer energetischen Sanierung (Letztes Update 13.06.2025)

  • Diese Pflichten gelten nicht für Eigentümer, die das Gebäude bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Es betrifft jedoch alle Eigentümerwechsel nach 2002 – also auch rückwirkend.
    Wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus den Eigentümer wechselt, sei es durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung, müssen innerhalb von zwei Jahren folgende Maßnahmen durchgeführt werden
  • Heizkessel
    Alte Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, müssen ersetzt werden (§ 72 GEG). Für jüngere Kessel gilt eine Austauschpflicht nach 30 Jahren Laufzeit. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
  • Dämmung
    Bei der Dämmung besteht die Pflicht, das Dach oder die oberste Geschossdecke so zu sanieren, dass ein maximaler U-Wert von 0,24 W/(m²·K) erreicht wird (§ 47 GEG). Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen sind ebenfalls zu dämmen, um Wärmeverluste zu vermeiden (§ 73 GEG)
  • Nach Eigentümerwechsel
    Nach einem Eigentümerwechsel müssen die oben genannten Maßnahmen innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden, es sei denn, der neue Eigentümer wohnt bereits seit Februar 2002 im Gebäude.
  • Weitere Informationen

  • Fassadensanierung
    Bei vollständiger Erneuerung von Außenputz oder Fassadenbekleidung ist eine Dämmung mit U-Wert ≤ 0,24 W/(m²·K) Pflicht. Ausnahmen: Reparaturen unter 10 %, Denkmalschutz, oder Sanierung nach 1983.
  • Weitere Informationen

  • Energieberater sind Pflicht bei Fördermittel
    Bei Inanspruchnahme von Fördermitteln (z. B. über die KfW oder BAFA) muss ein Energieberater eingeschaltet werden.
  • Technische Mindestanforderungen
    Geförderte Maßnahmen müssen die technischen Mindeststandards gemäß den Förderbedingungen einhalten. Das prüft der Energieberater.
  • Weitere Informationen

  • Strengere Emissionsgrenzwerte
    Ab dem 1. Januar 2025 müssen Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, strengere Emissionsgrenzwerte einhalten
  • Betroffene Anlagen, die diese Grenzwerte nicht erfüllen, müssen nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.
  • Weitere Informationen

  • Mindestens 65 % erneuerbare Energien
    Bei der Installation neuer Heizungsanlagen muss sichergestellt werden, dass mindestens 65 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
  • Diese Vorgabe gilt bereits seit dem 1. Januar 2024 für neu eingebaute Heizungen und zielt darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren.
  • Weitere Informationen

Wichtige Fragen zum Thema Energieberatung in Reifenberg, Pfalz

Kostenlose Energieberatungs-Hotline von FS Energieberater - 0800 577 577 0 (Montag – Freitags: 8-20 Uhr und Samstags: 10-15 Uhr). Hier erhalten Privatpersonen und Unternehmen kompetente Beratung zu allen Fragen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes.

Über das KFW-Programm KFN erhalten Bauherren in Reifenberg, Pfalz zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für nachhaltige Wohngebäude. Voraussetzung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.

Bei Neubau, Erweiterung oder umfassender Sanierung ist ein Wärmeschutznachweis nach GEG gesetzlich vorgeschrieben und muss bei der Baugenehmigung eingereicht werden.

Ja, Kosten für energetische Fachplanung und Baubegleitung können zu 50 % von der Steuer abgesetzt werden.

Ja, seit 1. Januar 2023 müssen neue gewerbliche Gebäude und Parkplätze (> 50 Stellplätze) PV-Anlagen haben. Seit 2024 gilt dies für öffentliche Neubauten und Dachsanierungen. Private Wohnhäuser müssen PV-vorbereitet sein, eine direkte Pflicht gibt es noch nicht.

Rheinland-Pfalz fördert über die ISB zinsgünstige Kredite (bis 100.000 €) mit bis zu 25 % Tilgungszuschuss für Effizienzhaus-Standards. Förderung gilt für Selbstnutzer und Vermieter. Die Energieagentur RLP berät zur Kombination von Landes- und Bundesförderung. Das ISB-Programmheft listet Details.

Die Energieagentur RLP bietet kostenlose Erstberatungen. Für ISB-Förderung ist ein Energie-Effizienz-Experte nötig. Sanierungen sind meist verfahrensfrei, außer bei Denkmalschutz oder Dorferneuerungsprogrammen mit gestalterischen Vorgaben. Das '1.000-Dächer-Programm' unterstützt Solarspeicher.

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Neue reine Ölheizungen ohne erneuerbare Energien sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich verboten. Eine Ölheizung darf nur noch installiert werden, wenn sie mit erneuerbaren Energien kombiniert wird (z. B. Hybridheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe).

Dazu gehören u. a. der hydraulische Abgleich, der Austausch alter Heizungspumpen, die Optimierung der Heizkurve sowie die Integration intelligenter Steuerungstechnik.

In der Regel können BAFA-Zuschüsse mit steuerlichen Förderungen oder ergänzenden Landesprogrammen kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung desselben Anteils erfolgt.

Alte Konstanttemperaturkessel, die vor 1995 eingebaut wurden und mit Öl oder Gas betrieben werden, fallen unter die Austauschpflicht. Diese Regelung gilt jedoch nicht für moderne Niedertemperatur- oder Brennwertkessel.

Um zu erkennen, ob Sie einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel haben, können Sie zunächst das Typenschild auf dem Heizkessel überprüfen. Auf diesem Schild finden sich häufig Angaben zum Modell und zur verwendeten Technologie. Begriffe wie „NT“ für Niedertemperatur oder „Brennwert“ geben dabei Hinweise auf die Art des Kessels. Zusätzlich lohnt sich ein Blick in die Bedienungsanleitung oder die technische Dokumentation Ihrer Heizung. Dort werden die spezifischen Merkmale der Technologie meist genauer beschrieben. Ein eindeutiges Erkennungsmerkmal für Brennwertkessel ist der Kondensatablauf. Dieser dient dazu, das Wasser, das durch die Nutzung der Abgaswärme entsteht, abzuleiten und ist bei älteren Technologien nicht vorhanden.

Um einen passenden Energieberater zu finden, kannst du seriöse Onlineportale nutzen, die Energieberater listen. Zudem bietet die Verbraucherzentrale vor Ort Beratung an, und Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis können ebenfalls hilfreich sein.

Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig, danach müssen sie erneuert werden.

Die Luftdichtheit ist entscheidend, um Wärmeverluste zu vermeiden und das Raumklima zu verbessern. Ein Energieberater kann Schwachstellen identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Luftdichtheit vorschlagen.

Typische Maßnahmen sind die Dämmung von Dach und Wänden, der Austausch von Fenstern, die Modernisierung der Heizung und die Installation einer Photovoltaikanlage.

Verstöße gegen das GEG können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Rohrleitungen für Heizung und Warmwasser sowie zugehörige Armaturen müssen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) gedämmt werden, sofern sie in unbeheizten Räumen (z. B. in einem kalten Keller) verlaufen und zugänglich sind. Die Anleitung zur Dämmpflicht von Heizungsrohren

Was können wir für Sie tun?

Ihr Ansprechpartner – Dennis Fleischmann
Dennis Fleischmann
FS Energieberater Reifenberg, Pfalz
66507 Reifenberg, Pfalz

Mo bis Fr: 08:00 - 20:00 Uhr Sa: 10:00 - 15:00 Uhr

Telefonkontakt:

Energieberater Anfrage Reifenberg, Pfalz

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