Energieberatung in Melle, Wiehengeb – Fördermittel & Sanierungsplan

Für Wohn- & Nichtwohngebäude (Gewerbe) · GEG / DIN V 18599

Kostenlos & unverbindlich: Erstgespräch + klare Empfehlung. Rückruf werktags i. d. R. innerhalb von 24h.

Energieberatung in Melle, Wiehengeb
  • Förder-Check: passende BAFA/KfW-Förderung für Ihr Vorhaben
  • Sanierungsfahrplan (iSFP): Maßnahmen, Reihenfolge & Kostentransparenz
  • Antragsbegleitung: technische Unterlagen (z. B. TPB/TPN, Nachweise)
  • Vor-Ort in Melle, Wiehengeb + Umgebung: schnelle Terminvergabe
  • Zertifizierte Experten: gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste (dena)

Kostenlose Erstberatung in Melle, Wiehengeb

In 2 Minuten · Rückruf werktags i. d. R. innerhalb 24h · 100% unverbindlich
Kein Spam. Keine Weitergabe. 1 Rückruf zur Terminabstimmung.
Oder direkt anrufen: 0158 - 88 65 2420 · Mo–Fr 8–20 Uhr
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Nachweisbare Qualifikation: z. B. Energieeffizienz-Expertenliste (dena) / BAFA-konforme Beratung (je nach Leistung).

Unser Büro bietet umfassende Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599 und GEG. Schwerpunkt: Fördermittelberatung und energetische Ertüchtigung Ihres Bestandsgebäudes – inkl. Unterstützung bei KfW/BAFA sowie lokalen Programmen.

Unsere Leistungen

Wir helfen Ihnen, Ihr Gebäude energieeffizienter zu machen, Fördermittel zu sichern und teure Fehlentscheidungen zu vermeiden. Wählen Sie links die passende Leistung – rechts sehen Sie sofort Ablauf & Nutzen.

Allgemeine Beratung

Sie möchten schnell Klarheit? Wir prüfen den Ist-Zustand (Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung), ordnen Ihre Ziele (Kosten senken, Komfort, Wertsteigerung) und zeigen den besten Förderweg.

Das bekommen Sie:

  • Kurzer Gebäude-Check + erste Prioritäten (was lohnt sich wirklich?)
  • Orientierung zu Fördermitteln (BAFA/KfW) und typischen Stolperfallen
  • Konkrete nächste Schritte (Unterlagen, Zeitplan, Angebotseinholung)

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Sanierungsfahrplan

Der iSFP ist Ihr roter Faden für die energetische Sanierung: sinnvoll priorisiert, verständlich erklärt, und oft der beste Einstieg, um Förderpotenzial strukturiert auszuschöpfen.

  • Maßnahmen in sinnvollen Schritten (Budget & Timing planbar)
  • Kostenschätzung & Nutzen als Entscheidungsgrundlage
  • Dokumentationsbasis für Angebote & Förderanträge
Mehr Förderung durch einen Sanierungsfahrplan

Eine Familie möchte ihr 1970 gebautes Einfamilienhaus energetisch modernisieren. Die Entscheidung fällt auf die Dämmung der Außenwände.

Kostenaufstellung der Maßnahme

PostenKosten
Gerüst, Schutzfolie5.000 €
WDVS (200 m²)15.000 €
Montage20.000 €
Putz & Farbe4.000 €
Gesamtkosten44.000 €

Ohne Sanierungsfahrplan:

  • Förderung: 4.500 €

Mit Sanierungsfahrplan:

  • Förderung: 8.800 €

KfW Antrag für Heizungsförderung

Wir begleiten Sie bei der Beantragung der KfW-Förderung für klimafreundliche Heizungen (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie). Sie profitieren von Zuschüssen von bis zu 70% der Investitionskosten – abhängig von Voraussetzungen und Bonus-Kriterien.

So läuft es ab:

  • Förder-Check: Technik, Mindestanforderungen, Unterlagen-Liste
  • Antrag & Nachweise: Erstellung der benötigten Dokumente + Einreichung im Portal
  • Umsetzung & Auszahlung: Abstimmung mit Heizungsbauer + finale Bestätigung

Ihr Vorteil:

  • Weniger Rückfragen – saubere Dokumentation von Anfang an
  • Klare To-Do-Liste für Sie und den Heizungsbauer
  • Schneller, sicherer Ablauf bis zur Auszahlung

Förderantrag für Fenster- und Türen

Der Austausch alter Fenster und Türen ist energetisch sinnvoll – und häufig über das BAFA förderfähig. Wir übernehmen die Antragstellung und sorgen für korrekte Nachweise.

  • Prüfung der Förderfähigkeit (U-Werte, Ausführung, Randbedingungen)
  • Technische Projektbeschreibung (TPB) + vollständige Einreichung
  • Dokumentation der Umsetzung bis zur Auszahlung

Förderantrag für Dachsanierung und Dämmung

Eine energetische Dachsanierung / Dachdämmung senkt Wärmeverluste deutlich. Wir prüfen die förderfähige Ausführung und begleiten den kompletten BAFA-Prozess.

  • Energetische Bewertung & Ausführungsempfehlung (GEG/BEG)
  • BAFA Antrag inkl. TPB + saubere Nachweisführung
  • Material-/U-Wert-Abgleich, damit es später keine Abzüge gibt

Förderantrag für Heizungsoptimierung

Oft steckt das schnellste Einsparpotenzial in der Optimierung: hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, passende Regelung – überschaubarer Aufwand, häufig förderfähig.

  • Analyse der Anlage & Auswahl der förderfähigen Maßnahmen
  • BAFA Antrag + technische Nachweise
  • Hinweise zur Umsetzung (für Handwerker einfach abarbeitbar)

KfW Klimafreundlicher Neubau

Beim Neubau zählt, dass die Planung früh sauber sitzt: energetische Bilanzierung, Nachweise, Förderlogik. Wir begleiten Sie als Energieeffizienz-Experten von Anfang bis Fertigstellung.

  • Fachplanung & Bilanzierung (z. B. nach DIN 18599)
  • Antrag über das KfW-Portal + Begleitung der Umsetzung
  • Nachweise bis zur finalen Bestätigung

KfW energieeffizient sanieren

Sie möchten Ihr Gebäude umfassend modernisieren? Wir planen mit Ihnen den Weg zum Effizienzhaus-Standard und übernehmen Nachweise, Antrag und Baubegleitung.

  • Auswahl des passenden EH-Niveaus (z. B. EH 85 / 70 / 55)
  • Energetische Fachplanung & vollständige Dokumentation
  • Baubegleitung + Bestätigung zur Auszahlung

Erstellung von Energieausweisen

Ein Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung oder größeren Sanierungen häufig Pflicht. Wir klären, welcher Ausweis zulässig ist – und erstellen ihn schnell und rechtssicher.

  • Verbrauchsausweis: basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch (letzte 3 Jahre).
    • zulässig z. B. für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten
    • oder wenn Bau/Sanierung das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt
  • Bedarfsausweis: basiert auf Gebäudedaten (Bauteile, Dämmung, Heiztechnik) – unabhängig vom Nutzerverhalten.
    • verpflichtend z. B. für Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten, Baujahr vor 1977
    • und wenn nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht wird

Unsere Leistungen:

  • Ausstellung nach GEG + korrekte Ausweistyp-Auswahl
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H) + Pflichtangaben für Anzeigen
  • Optional: sinnvolle Modernisierungsempfehlungen
Energieausweis Beispiel

Heizlastberechnung

Die Heizlastberechnung stellt sicher, dass Ihre Heizung exakt passt – weder überdimensioniert (teurer) noch zu klein. Besonders wichtig bei Wärmepumpen.

  • Berechnung nach DIN EN 12831
  • Berücksichtigung von Dämmung, Fensterflächen, Luftwechsel & Klima
  • Grundlage für Auslegung, Förderung und niedrige Betriebskosten

Wärmeschutznachweis / GEG-Nachweis

Für Neubau, Anbau oder größere Sanierungen ist oft ein GEG-Nachweis erforderlich. Wir erstellen den Nachweis vollständig zur Vorlage (z. B. beim Bauamt).

  • Dämmwerte für Wände, Fenster, Dach, Boden
  • Prüfung Winter-/Sommerlicher Wärmeschutz
  • Fertiger Bericht mit allen Daten + Unterschrift vom Fachplaner
Mehr Infos
Heizungsförderung (KfW) prüfen lassen
Wir übernehmen Antrag + Nachweise – Sie sparen Zeit und sichern die Förderung.
Tipp: Je früher wir Angebot/Unterlagen sehen, desto schneller läuft’s.

Was können wir für Sie tun?

Ihr Ansprechpartner – Dennis Fleischmann
Ansprechpartner Dennis Fleischmann
Energie-Effizienz-Experte (BAFA & KfW zertifiziert)
Energieberatung in Melle, Wiehengeb
Telefonkontakt:
0158 - 88 65 2420
  • Unser Versprechen
  • Persönliche & individuelle Beratung
  • Zuverlässig
  • Staatlich Zertifizierte Energieberater
  • KfW & BAFA Anträge für Melle, Wiehengeb und Umgebung
  • Schnelle Terminvereinbarung
  • Zuschuss & Förderberatung
Static map of the city
Öffnungszeiten für Melle, Wiehengeb
Montag – Freitag
08:00 Uhr – 20:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr – 15:00 Uhr

Ihr Haus hat Potenzial

Sehen Sie auf einen Blick, welche Modernisierungsmaßnahmen sich wirklich lohnen.

💡 Ihr Weg zur Energieeffizienz

Einfach und schnell mit unserem Konfigurator zur individuellen Energieberatung für Melle, Wiehengeb

So helfen wir unseren Kunden

Was unsere Energieberater in Melle, Wiehengeb auszeichnet

FS Energieberater: Ihr Partner für energetische Sanierungen in Melle, Wiehengeb.

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung

    Wir bieten Ihnen eine erste Beratung kostenlos und unverbindlich an, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und erste Fragen zu klären.

  • Individuelle Lösungen

    Wir entwickeln maßgeschneiderte Sanierungskonzepte, die perfekt auf Ihre spezifischen Anforderungen und Wünsche abgestimmt sind.

  • Festpreisgarantie

    Sie erhalten vorab einen Fixpreis inkl. klar definiertem Leistungsumfang – keine Überraschungen, keine versteckten Zusatzkosten.

  • Klingt passend? Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Erstberatung in Melle, Wiehengeb.

    Erstberatung sichern (60 Sek.)
  • Unabhängigkeit

    Wir sind nicht an Hersteller oder Produkte gebunden – Empfehlungen ausschließlich nach Nutzen, Förderung und Wirtschaftlichkeit.

  • Kurzfristige Termine möglich

    Wir bieten Ihnen flexible und kurzfristige Besichtigungstermine, auch am Wochenende, um Ihre Zeit bestmöglich zu nutzen.

  • Gründliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen

    Unsere detaillierten Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen Ihnen, wie sich Ihre Investition amortisieren kann und welche Einsparungen realistisch sind.

  • Beratung zum Gebäude Energie Gesetz 2024

    Wir informieren Sie umfassend gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 und helfen Ihnen, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Jetzt kostenlose Erstberatung in Melle, Wiehengeb sichern

In wenigen Schritten Anfrage senden – wir melden uns zeitnah mit Terminvorschlägen.

Unverbindlich • dauert 60 Sek. • Antwort i. d. R. in 24h • Datenschutz garantiert

Mo–Fr 9–18 Uhr

4,8/5 Sterne • 127 Google-Bewertungen

„Schnell Termin bekommen, transparente Beratung.“ – Kunde aus Melle, Wiehengeb

Energieberater Kosten & Förderung 2026 – Überblick

Kosten Energieberatung: Preise, Förderung & Eigenanteil auf einen Blick

Leistung / Förderbereich Typische Kosten Förderung Eigenanteil
Energieberatung (allgemein) ca. 1.000 – 2.000 € 50 % Zuschuss ca. 500 – 1.000 €
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ca. 1.600 – 2.500 € 650 € Zuschuss 1.350 €
Baubegleitung durch Energieberater ca. 1.000 – 4.000 € 50 % Zuschuss ab ca. 500 €
Heizlastberechnung (DIN 12831) ab 1.500 € förderfähig individuell
Dimensionierung der Anlage (z. B. Wärmepumpe) projektabhängig förderfähig individuell
Wärmeschutznachweis nach GEG projektabhängig i. d. R. nicht separat individuell
KfW Förderung Energieberater Heizung 1.500 € förderfähig 750 €
KfW Förderung Energieberater Neubau im Kredit enthalten KfW-Kredit möglich abhängig vom Projekt
KfW Förderung Energieberater Sanierung im Kredit enthalten bis 50 % Tilgungszuschuss deutlich reduziert
Tipp: Mit „Details anzeigen“ sehen Sie Kosten und Eigenanteil (wischbar nach rechts/links).

Gebäudearten die wir für Sie energieeffizient planen

Wohnungsbau

  • Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Passivhäuser
  • Niedrigenergiehäuser
  • Sanierung und Modernisierung bestehender Wohngebäude
  • Wohnanlagen und Appartementhäuser
  • Denkmalgeschütze Gebäude

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Ärztezentren
  • Logistik- & Hallenflächen
  • Handels- & Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen & Werkstätten
  • Industrie- & Technologieparks
  • Landwirtschaftliche Betriebe

Sonderbauten

  • Wohnheime
  • Bildungsstätten
  • Gesundheitsbauten
  • Hotelgebäude
  • Pflegeimmobilien
  • Gastronomiebetriebe
  • Einkaufszentren
  • Freizeitimmobilien
  • Betriebsimmobilien

Öffentliche Gebäude

  • Schulgebäude
  • Universitäten und Hochschulen
  • Krankenhäuser
  • Gemeindebauten
  • Kultur- und Veranstaltungszentren
  • Sportstätten
  • Verwaltungsgebäude

Wir sind Ihr Ansprechpartner für:

Wohngebäude

Nicht Wohngebäude
Baubegleitung

Angebot & Service

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Individuelle Lösungen
  • Festpreisgarantie
  • Schnelle Terminvereinbarung
  • Unabhängigkeit
  • Gründliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Beratung zu Ihren Rechten & Pflichten GEG 2024
  • Energieberatung für Wohngebäude (DIN 18599)
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude (DIN 18599)
  • Fördermittelberatung
  • Erneuerbare Energien
  • Energetische Sanierungen
  • Baubegleitung
  • Energiemanagementsysteme
  • Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Kundenbewertungen:

Bewertung 4,7 aus über
108 Kundenrezensionen

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Sanierungsfahrplan erstellen lassen

Schritt 1: Vor Ort Termin

Wir führen ein persönliches Gespräch vor Ort, um Ihre Immobilie zu begutachten sowie Wünsche und Bedürfnisse zur Sanierung Ihres Eigenheims zu besprechen.

Schritt 2: Energetischen Ist-Zustand der Immobilie erfassen

Wir analysieren den aktuellen energetischen Zustand Ihrer Immobilie und identifizieren sanierungsbedürftige Komponenten.

Schritt 3: Individuellen (Sanierungs-)fahrplan abstimmen und erstellen

Wir helfen Ihnen, den passenden Sanierungsfahrplan auszuwählen und erstellen Ihren individuellen Plan.

Schritt 4: Abschlussgespräch führen

Wir besprechen die finalen Ergebnisse und übergeben Ihnen alle relevanten Dokumente zu Ihrem Sanierungsfahrplan.

Förderungen und Zuschüsse in Niedersachsen und Melle, Wiehengeb 2025

💡 Um die maximale Förderung zu erhalten können Förderprogramme kombiniert werden. Sprechen Sie uns an. (Letztes Update 06.04.2026)

KfW
Heizungsförderung
BAFA
Einzelmaßnahmen
BAFA
Einzelmaßnahmen
mit iSFP
KfW
Effizienz Haus
Steuer
Max. Kosten 30.000 € 30.000 € 60.000 € 120.000 - 150.000 € 200.000 €
Fördersätze 30 - 70 % 15 % 20 % 5 - 35 % 20%
Zuschuss 9.000 - 21.000 € 4.500 € 12.000 € 6.000 - 52.500 € 40.000 €

Förderungen und Zuschüsse in Niedersachsen und Melle, Wiehengeb 2026

Welche Maßnahmen werden gefördert und wie hoch sind die Zuschüsse? Zuletzt aktualisiert vor 326 Tagen (am 09.06.2025)

Wichtig für Eigentümer: Viele Programme lassen sich nur nutzen, wenn der Antrag rechtzeitig und vor Maßnahmenbeginn gestellt wird.

Prüfen Sie hier die wichtigsten Programme für Melle, Wiehengeb und Niedersachsen kompakt nach Fördergeber, Maßnahme und möglicher Förderhöhe.

Schneller Überblick

Förderart, Zuschuss und Maximalbetrag direkt in der Übersicht.

Stand 2026

Aktuelle Programme auf einen Blick, inklusive offizieller Quellen.

  • Gebäudehülle
    Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, uw.)
    Förderhöhe: bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
    Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
    Förderhöhe: bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
    Gebäudenetzbau/-umbau mit 65% Wärmeerzeugung aus BEG EM TMA 3.2–3.7 oder unvermeidbarer Abwärme
    Förderhöhe: bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Heizungsoptimierung
    Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rücklauftemp.-Senkung, Rohrdämmung, Flächenheizungen, MSR-Technik, Staubreduzierung (80%), inkl. Staubmessungen, Abscheider, Nachverbrennung, Regelungssysteme
    Förderhöhe: bis zu 20% (je Wohneinheit) auf max. 60.000 Euro mit iSFP-Bonus
  • Fachplanung und Baubegleitung
    Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung
    Förderhöhe: 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern 2.000 Euro pro Wohneinheit

  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
    Sie können bis zu 70 % Ihrer Investitionskosten für eine klimafreundliche Heizung (z. B. Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzellen, Wasserstoff- oder Wärmepumpe) gefördert bekommen. Die Grundförderung beträgt 30 %. Wer seine neue Heizung innerhalb von zwei Jahren umsetzt, erhält zusätzlich 20 % Klimageschwindigkeitsbonus. Für Wärmepumpen steht außerdem ein 5 % Effizienzbonus zur Verfügung. Liegt Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze, gibt es zusätzlich einen 30 % Einkommensbonus. In Summe sind so Förderquoten von bis zu 70 % möglich.
    Förderhöhe: Zuschuss bis zu 70% der förderfähigen Kosten

  • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit
    Zuschuss­förderung der KfW und/oder des Bundes­amtes für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA)
    Förderhöhe: ab 0,01 % bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit

  • Wohngebäude – Kredit
    Komplettsanierung zum Effizienzhaus, Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
    Förderhöhe: 1,86% bzw. 25% von max. 150.000 Euro Kreditbetrag (je Wohneinheit)

  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude
    Neubau und den Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude - Mindestens Effizien­zhaus-Stufe 55
    Förderhöhe: ab 1,08 % - Maximal 100.000 Euro Kreditbetrag
  • Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
    Neubau und den Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude - Mindestens Effizien­zhaus-Stufe 40
    Förderhöhe: ab 2,27 % - Maximal 150.000 Euro Kreditbetrag

  • Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)
    Neubau, Erwerb und Modernisierungsmaßnahmen
    Förderhöhe: bis zu 75.000 Euro, für jedes Kind 7.500 Euro

Baupflichten in Niedersachsen und Melle, Wiehengeb 2025

Das müssen Sie wissen, bei einer energetischen Sanierung (Letztes Update 13.06.2025)

  • Photovoltaikpflicht für Gewerbe, öffentliche Gebäude und Wohngebäude
    In Niedersachsen gilt eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten, ab 2024 für öffentliche Neubauten und ab 2025 für alle Neubauten. Ab 2025 müssen auch grundlegende Dachsanierungen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Ab 2027 ist bei flachen Dächern zusätzlich ein Gründach verpflichtend, das zusammen mit der Photovoltaikanlage ein „Solargründach“ bildet.
  • Weitere Informationen

  • Diese Pflichten gelten nicht für Eigentümer, die das Gebäude bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Es betrifft jedoch alle Eigentümerwechsel nach 2002 – also auch rückwirkend.
    Wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus den Eigentümer wechselt, sei es durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung, müssen innerhalb von zwei Jahren folgende Maßnahmen durchgeführt werden
  • Heizkessel
    Alte Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, müssen ersetzt werden (§ 72 GEG). Für jüngere Kessel gilt eine Austauschpflicht nach 30 Jahren Laufzeit. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
  • Dämmung
    Bei der Dämmung besteht die Pflicht, das Dach oder die oberste Geschossdecke so zu sanieren, dass ein maximaler U-Wert von 0,24 W/(m²·K) erreicht wird (§ 47 GEG). Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen sind ebenfalls zu dämmen, um Wärmeverluste zu vermeiden (§ 73 GEG)
  • Nach Eigentümerwechsel
    Nach einem Eigentümerwechsel müssen die oben genannten Maßnahmen innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden, es sei denn, der neue Eigentümer wohnt bereits seit Februar 2002 im Gebäude.
  • Weitere Informationen

  • Fassadensanierung
    Bei vollständiger Erneuerung von Außenputz oder Fassadenbekleidung ist eine Dämmung mit U-Wert ≤ 0,24 W/(m²·K) Pflicht. Ausnahmen: Reparaturen unter 10 %, Denkmalschutz, oder Sanierung nach 1983.
  • Weitere Informationen

  • Energieberater sind Pflicht bei Fördermittel
    Bei Inanspruchnahme von Fördermitteln (z. B. über die KfW oder BAFA) muss ein Energieberater eingeschaltet werden.
  • Technische Mindestanforderungen
    Geförderte Maßnahmen müssen die technischen Mindeststandards gemäß den Förderbedingungen einhalten. Das prüft der Energieberater.
  • Weitere Informationen

  • Strengere Emissionsgrenzwerte
    Ab dem 1. Januar 2025 müssen Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, strengere Emissionsgrenzwerte einhalten
  • Betroffene Anlagen, die diese Grenzwerte nicht erfüllen, müssen nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.
  • Weitere Informationen

  • Mindestens 65 % erneuerbare Energien
    Bei der Installation neuer Heizungsanlagen muss sichergestellt werden, dass mindestens 65 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
  • Diese Vorgabe gilt bereits seit dem 1. Januar 2024 für neu eingebaute Heizungen und zielt darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren.
  • Weitere Informationen

Neuer GEG-Ausblick 2026 – was Eigentümer jetzt wissen müssen

Quick Facts für Eigentümer:innen in Melle, Wiehengeb – aktuell ändert sich für viele Bestandsgebäude nur wenig

1. Das Wichtigste vorweg

  • Für die meisten Eigentümer ändert sich kurzfristig wenig.
  • Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.
  • Die Heizungsförderung bleibt bestehen und ist nach aktuellem Stand bis mindestens 2029 gesichert.

2. Was sich beim Heizungsgesetz ändert

  • Die bisherigen §§ 71 und 72 GEG sollen entfallen.
  • Die 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen soll wegfallen.
  • Die bisherige Kopplung an die kommunale Wärmeplanung ist nicht mehr vorgesehen.

Wichtig für Bestandsgebäude

  • Keine neue Sofort-Pflicht zum Heizungstausch.
  • Vor allem alte Öl- und Gasheizungen erhalten mehr Übergangszeit.
  • Damit bleibt mehr Zeit für eine wirtschaftlich sinnvolle Modernisierung.

3. Was bleibt

  • Förderprogramme für Heizungen und Sanierungen bleiben erhalten.
  • Energetische Sanierung und effiziente Heiztechnik bleiben weiterhin sinnvoll.
  • Wer ohnehin modernisieren möchte, sollte Förderung und Wirtschaftlichkeit weiter prüfen lassen.

4. Zeitplan

  • Der Kabinettsbeschluss zur Änderung des GEG liegt vor.
  • Der ursprünglich geplante Start zum 01.07. wurde auf 01.11. verschoben.
  • Hintergrund ist Rechtssicherheit im laufenden Gesetzgebungsverfahren.

5. Was ab 2026 / später geplant ist

  • Das GEG soll künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz fortgeführt werden.
  • Bei neuen Öl- und Gasheizungen ist perspektivisch eine sogenannte Bio-Treppe vorgesehen.
  • Ab 2029 sollen schrittweise Anteile CO₂-neutraler Brennstoffe erforderlich werden.

6. Unsere Einordnung

  • Es gibt keine grundlegende Kehrtwende für Eigentümer mit bestehender Heizung.
  • Die größte praktische Änderung ist vor allem mehr Übergangszeit für ältere Heizsysteme.
  • Modernisierung bleibt sinnvoll, sollte aber individuell nach Förderung, Verbrauch und Wirtschaftlichkeit bewertet werden.
Stand: April 2026 · Gesetzgebungsverfahren läuft – Änderungen im Detail noch möglich

Wichtige Fragen zum Thema Energieberatung in Melle, Wiehengeb

Kostenlose Energieberatungs-Hotline von FS Energieberater - +49 15888 368115 (Montag – Freitags: 8-20 Uhr und Samstags: 10-15 Uhr). Hier erhalten Privatpersonen und Unternehmen kompetente Beratung zu allen Fragen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes.

Ein Verbrauchsausweis basiert auf vergangenen Energieverbräuchen, ein Bedarfsausweis auf einer technischen Analyse. Letzterer ist bei älteren Gebäuden Pflicht.

Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 gewährleistet eine optimale Heizungsdimensionierung und ist bei Förderanträgen für Wärmepumpen oft Voraussetzung.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, geförderter Baubegleitung und Umsetzung von Dämmung, Anlagentechnik und Fenstersanierung.

Ja, seit Januar 2023 müssen neue Gewerbe- und Industriebauten (> 75 m² Dachfläche) zur Hälfte mit PV ausgestattet sein. Ab 1. Januar 2025 gilt dies auch für alle neuen Wohngebäude. Bestandsgebäude haben keine Pflicht, Ausnahmen gelten bei Ungeeignetheit.

Niedersachsen fördert über die NBank zinsgünstige Darlehen, z. B. bis 50.000 € für Familien mit Kindern (85 % der Kosten, 15 Jahre zinslos). Wohnraummodernisierung und kommunale Quartiersanierungen werden unterstützt. Die Verbraucherzentrale bietet aktuelle Übersichten und Beratung.

Niedersachsen erlaubt Außendämmungen bis 0,25 m über die Grundstücksgrenze. Kommunale Energie- und Wärmepläne fördern Beratung. Die Klimaschutz- und Energieagentur (KEAN) bietet Infoveranstaltungen. Bundesvorgaben gelten, PV-Planung wird ab 2025 empfohlen.

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Neue reine Ölheizungen ohne erneuerbare Energien sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich verboten. Eine Ölheizung darf nur noch installiert werden, wenn sie mit erneuerbaren Energien kombiniert wird (z. B. Hybridheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe).

Die Förderung kann bis zu 70 % der Investitionskosten betragen – abhängig von Technologie, Gebäudeart und Boni wie dem iSFP-Bonus oder dem Klimageschwindigkeitsbonus.

Ein qualifizierter Energieberater ist bei der dena gelistet, verfügt über aktuelle Fortbildungen und ist in der Expertenliste für Förderprogramme gelistet.

Alte Konstanttemperaturkessel, die vor 1995 eingebaut wurden und mit Öl oder Gas betrieben werden, fallen unter die Austauschpflicht. Diese Regelung gilt jedoch nicht für moderne Niedertemperatur- oder Brennwertkessel.

Um zu erkennen, ob Sie einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel haben, können Sie zunächst das Typenschild auf dem Heizkessel überprüfen. Auf diesem Schild finden sich häufig Angaben zum Modell und zur verwendeten Technologie. Begriffe wie „NT“ für Niedertemperatur oder „Brennwert“ geben dabei Hinweise auf die Art des Kessels. Zusätzlich lohnt sich ein Blick in die Bedienungsanleitung oder die technische Dokumentation Ihrer Heizung. Dort werden die spezifischen Merkmale der Technologie meist genauer beschrieben. Ein eindeutiges Erkennungsmerkmal für Brennwertkessel ist der Kondensatablauf. Dieser dient dazu, das Wasser, das durch die Nutzung der Abgaswärme entsteht, abzuleiten und ist bei älteren Technologien nicht vorhanden.

Um einen passenden Energieberater zu finden, kannst du seriöse Onlineportale nutzen, die Energieberater listen. Zudem bietet die Verbraucherzentrale vor Ort Beratung an, und Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis können ebenfalls hilfreich sein.

Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig, danach müssen sie erneuert werden.

Die Luftdichtheit ist entscheidend, um Wärmeverluste zu vermeiden und das Raumklima zu verbessern. Ein Energieberater kann Schwachstellen identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Luftdichtheit vorschlagen.

Typische Maßnahmen sind die Dämmung von Dach und Wänden, der Austausch von Fenstern, die Modernisierung der Heizung und die Installation einer Photovoltaikanlage.

Verstöße gegen das GEG können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Rohrleitungen für Heizung und Warmwasser sowie zugehörige Armaturen müssen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) gedämmt werden, sofern sie in unbeheizten Räumen (z. B. in einem kalten Keller) verlaufen und zugänglich sind. Die Anleitung zur Dämmpflicht von Heizungsrohren

Was können wir für Sie tun?

Ihr Ansprechpartner – Dennis Fleischmann
Dennis Fleischmann
FS Energieberater Melle, Wiehengeb
49324 Melle, Wiehengeb

Mo bis Fr: 08:00 - 20:00 Uhr Sa: 10:00 - 15:00 Uhr

Telefonkontakt:

Energieberater Anfrage Melle, Wiehengeb

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